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Basis und Bundesparteitag

Am vorigen Sonntag ging der Bundesparteitag 2011.2 in Offenbach zu Ende. Ein Kommentar in Form eines meiner seltenen Blogposts dazu.

Vorweg zwei Dinge:

  1. Keine der Entscheidungen, die in Offenbach getroffen wurden, entfremdet mich von den Piraten. Das ist nicht der Grund, warum ich hier jetzt schreibe. Ich kann mit dem meisten gut leben, mit manchem sogar sehr gut, mit einigen eher nicht, aber so ist das eben.
  2. Nein, ich meine 1. wirklich ernst. Ich weise auf dieses Problem seit mehr als 2 Jahren hin und werde das auch weiter tun bis es in irgendeiner Weise korrigiert wurde.

Es fanden sich über das letzte Wochenende etwas über 1200 Piraten in Offenbach ein. 1200 von gegenwärtig 18845 Piraten in Deutschland. Oder umgerechnet ca. 6,4%. Rechnet man nur die zahlenden Mitglieder, so ändert sich diese Zahl auf ungefähr 10%, was die Lage aber nicht sonderlich entschärft. Eine bescheidene Quote. Besonders für eine Partei, die sich selbst zur Mitmachpartei stilisiert.
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Rückzugsgefecht Privatsphäre

(Ziemlich lange her, dass ich ausführlich gebloggt habe. Bin daher etwas raus, um nicht zu sagen ich war noch nie so wirklich drin.)

Im Verlauf der immer weiteren Verbreitung von digitaler Technik fürchten immer mehr Menschen um ihre Privatsphäre. Dabei richtet sich ihr Misstrauen gegen mehrere Mitspieler, zum einen staatliche Schnüffler und zum anderen private Datensammler.

Ich bin der Ansicht, dass erstere die größere Gefahr sind und wir Piraten uns daher darauf konzentrieren sollten. Das ist nicht alles. Bzw., eigentlich schon. Denn den Kampf gegen die Privaten können wir nicht gewinnen, genauso wenig wie die Contentindustrie den Kampf gegen Filesharing gewinnen kann. Aus diesem Grund sollten wir nicht zu viele Ressourcen mit diesem Rückzugsgefecht verschwenden.

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Liquid Feedback mit Fluid.app

Lange Zeit ist’s her ist dass ich Zeit hatte, hier etwas zu schreiben. Aber heute mal wieder :-)

LQPP in Fluid.app

Mit Fluid.app für Mac OS X 10.5+ kann man sogenannte Site Specific Browsers erzeugen, die dann gewissermaßen aus Webseiten Desktop-Anwendungen machen. Hier mal eine kleine Anleitung, wie man eine Instanz für Liquid Feedback erzeugen kann.

  1. Fluid.app herunterladen, installieren und öffnen.
  2. Folgende Einstellungen eintragen (natürlich kann man auch etwas anderes hineinschreiben):
  3. Dieses Icon herunterladen und dann auswählen:
  4. Auf “Create” klicken. Voilà.

Vielleicht finde ich irgenwann noch Zeit, einige custom scripts/styles zu schreiben, die die Anwendung dann noch enger ans System anbinden, z.B. durch automatische Benachrichtigung bei Änderungen oder so.

Vielleicht nützt das ja dem ein oder anderen. Viel Spaß!

4 Jahre b.log

Nachträglich… war eigentlich gestern. Und vielleicht finde ich bald auch wieder Zeit zum schreiben.

Morgen, morgen, nur nicht heute…

Gut, in 2 Tagen ist meine letzte DHP1. Danach finde ich vielleicht wirklich wieder Zeit.

Aus alt mach neu

Ich habe mal etwas aufgeräumt. Fürs Protokoll, b.log existiert eigentlich seit Februar 2006, aber manche Sachen gefielen mir nicht mehr, die habe ich jetzt ins Archiv verbannt. Jedenfalls die meisten.

Mal sehen, ob ich jetzt mehr Zeit haben werde ;-)

Zeitmangel

In letzter Zeit nehmen mich Studium, Partei und Privates so in Beschlag, dass ich hier kaum noch schreiben kann. Ich bin aber nicht tot, komme also wieder, keine Frage.

Alex

GrApple Firefox Theme

Ich habe das Theme zur Integration von Firefox in Mac OS X 10.5 gefunden:

GrApple Firefox Theme

GrApple Firefox Theme

Hier kann man es sich runterladen: GrApple – Aronnax`s Firefox Themes

Alex

Windows 7 Beta 1 + Apple Keyboard

Das meiste zu Windows 7 findet man woanders im Netz, darum hier mal nur das, was ich heute “erarbeitet” hab.

Und zwar: wie benutze ich mein Apple Keyboard unter W7 mit allen Sondertasten.

Im Prinzip wie unter Windows Vista oder XP: Tastatur anschließen, Boot Camp installieren wie wenn es ein Mac wäre und fertig.

Leider geht das aber derzeit auf Windows 7 nicht, darum muss man es folgendermaßen machen:

  1. Boot Camp Treiber besorgen (32bit gibts auf jeder Leopard DVD, 64bit hab ich nur auf einer Leo DVD von einem Mac Pro gefunden, alternativ auch im Torrent :P)
  2. Sprachformat auf “English (USA)” stellen (die Beta ist wohl noch nicht gescheit übersetzt und der Installer hakt)
  3. unter HKLM/Software/Microsoft/Windows NT/CurrentVersion alle Werte, die “7000″ als Wert haben auf “6000″ ändern und alle “6.1″ auf “6.0″
  4. bootcamp.msi oder bootcamp64.msi ausführen und installieren
  5. alles zurückstellen, was unter 2. und 3. umgestellt wurde
  6. reboot

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

Update: Geht nicht mehr in RC1. Das hier aber schon.

Update 2: Ein Kommentator schreibt die Werte müssten 7100 lauten. S. unten.

Alex

EU Vertrag: Todesstrafe wieder eingeführt?

Kritiker des EU Vertrags führen regelmäßig an, dass der EU Vertrag von Lissabon die Todesstrafe wieder einführt…. so, jetzt wollte ich hier groß und breit schreiben, warum das nicht so ist.

Aber dann bin ich beim Recherchieren über diesen tollen Blog-Artikel gestolpert… und schon muss ich nix mehr machen. Großartig!

Alex

edit (ich habe die Befürchtung, der verlinkte Blog machts nicht mehr lange, daher hier mal ein Backup):

Es wird immer wieder von Gegnern des Vertrags von Lissabon behauptet, durch den Vertrag würde die Todesstrafe wieder eingeführt werden. Wenn Prof. Schachtschneider sagt, dass es so ist, dann kann dies nun einmal auch nicht der Unwahrheit entsprechen, na klar. Er behauptet sogar – und ja, das ist geradezu dramatisch -, Art. 102 GG würde durch den Vertrag aufgehoben! Und zwar durch die 12. Erklärung! Oha!

Dabei bezieht er sich auf die Schlussakte A des Verfassungsvertrags (jetzt: Erläuterungen). Allerdings gibt es auch noch Protokoll Nr. 13 zur EMRK.

In der EU-Grundrechtecharta steht Artikel 2 Absatz 2:

Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

In Artikel 19 Absatz 2 steht außerdem:

Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.

Es stand im 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 28. April 1983 zwar in Artikel 2 Satz 1 [Todesstrafe in Kriegszeiten]:

Ein Staat kann durch Gesetz die Todesstrafe für Taten vorsehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden.

Dies wurde jedoch durch das Protokoll Nr. 13 vom 3. Mai 2002, das für Deutschland am 1. Februar 2005 in Kraft getreten ist, abgeändert, da die Unterzeichner des Protokolls sich entschlossen haben, mit diesem “den letzten Schritt zu tun, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen“, wie es in der Präambel lautet. Laut Artikel 2 des Protokolls ist auch ein Abweichen nach Artikel 15 der Konvention nicht erlaubt, was heißt, dass selbst im Notstandsfall keine Ausnahme vom Verbot gilt. Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention sind unzulässig.

EU-Mitgliedstaaten, die Protokoll Nr. 13 zwar schon unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben, sind Italien, Lettland, Polen und Spanien. Für sie gilt tatsächlich Protokoll Nr. 6 weiter, da sie es ratifiziert haben, was heißt, dass in diesen EU-Mitgliedstaaten – allerdings auch nur dort – die Todesstrafe noch nicht ausnahmslos abgeschafft ist. Wenn die Staaten sich denn dazu entscheiden, eines Tages Protokoll Nr. 13 zu ratifizieren, wird auch dort die Todesstrafe ausnahmslos abgeschafft sein. Eine Wiedereinführung durch einen EU-Vertrag ist jedenfalls nicht vorgesehen. Für die meisten Mitgliedstaaten gilt jetzt Protokoll Nr. 13 und nicht mehr Protokoll Nr. 6.

Artikel 2 Absatz 2 der EMRK gilt jedoch weiterhin fort, da die dort genannten Tötungsfälle schon gar nicht als “Strafen” zu werten sind, sondern wie die Vollstreckung der Todesstrafe selbst Tötungsursachen sind, die allerdings bei Gewaltanwendung unabsichtlich zum Tod führen, und die Zusatzprotokolle zur EMRK sowie Artikel 2 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta sich ausschließlich auf die Todesstrafe als eine Form der absichtlichen Tötung beziehen.

Im Übrigen steht in den Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

Diese Erläuterungen haben als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen.




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